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Aus- und Weiterbildungen im Arbeitsschutz

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Sicherheit am Arbeitsplatz ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung. Arbeitgeber sowie selbstständig Tätige sind verpflichtet, nur ausreichend qualifizierte und unterwiesene Personen mit bestimmten Tätigkeiten zu beauftragen oder diese selbst fachgerecht auszuführen.

Fehlende oder unzureichende Qualifikationen können im Schadensfall zu persönlicher Unternehmerhaftung, Bußgeldern, Regressforderungen der Berufsgenossenschaften oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Fachgerechte Aus- und Weiterbildungen leisten daher einen wesentlichen Beitrag zur Unfallvermeidung und zur rechtssicheren Organisation von Arbeitsabläufen.

Als Einzelunternehmer biete ich praxisnahe Aus- und Weiterbildungen im Arbeitsschutz an. Meine Schulungen orientieren sich an den geltenden DGUV Vorschriften, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den anerkannten Regeln der Technik und sind klar auf den tatsächlichen Arbeitsalltag ausgerichtet.

 

Schulungen, Berechtigungen & Praxisunterstützung

Neben der theoretischen und praktischen Ausbildung stelle ich die entsprechenden Berechtigungs- bzw. Fahrausweise (Berechtigungsscheine) im Rahmen der jeweiligen Schulung aus – als Nachweis der erworbenen Qualifikation gemäß DGUV Grundsätzen.

Darüber hinaus unterstütze ich Unternehmen und Einzelpersonen bei der:

  • ordnungsgemäßen Dokumentation der Schulungen und Unterweisungen

  • Geräte- und maschinenbezogenen Einweisung vor Ort

  • praktischen Unterweisung am tatsächlich eingesetzten Arbeitsmittel

  • Erfüllung der Unternehmerpflichten im Bereich Unterweisung und Nachweisführung

Die Einweisungen erfolgen direkt am realen Gerät vor Ort, um einen sicheren, bestimmungsgemäßen und praxisnahen Umgang zu gewährleisten.

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